AGB


Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1)    Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote  erfolgen nur aufgrund der nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller mit uns geschlossenen Verträge.

(2)    Nicht übereinstimmende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.

(3)    Gegenbestätigungen des Käufers mit Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wir hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

§ 2 Angebote, Bestellungen

(1)    Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

(2)    Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie durch uns unverzüglich nach Eingang ausgeführt werden; hierbei gilt der Lieferschein oder die Rechnung als Auftragsbestätigung.

§ 3 Preise, Gewichte

(1)    Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro und gelten zum Zeitpunkt der Lieferung als vereinbart.

(2)    Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen und ist vom Käufer zu tragen.

(3)    Wir behalten uns das Recht vor 10% mehr oder weniger zu liefern als vereinbart, normaler Gewichtsschwund während des Transportes geht allein zu Lasten des Käufers.

 

§ 4 Versand, Lieferung

(1)    Die Angabe von Lieferzeiten ist stets unverbindlich, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2)    Lieferhemmnisse aufgrund höherer Gewalt, die die Ausführung der Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, dazu gehören auch Verkehrsbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und Streik entbinden uns von der Verpflichtung Lieferzeiten einzuhalten und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag ohne dass dem Käufer Ansprüche entstehen.

(3)    Angemessene Teillieferungen halten wir uns in jedem Falle vor.

(4)    Verletzt der Käufer schuldhaft seine Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.

 

§ 5 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

(1)    Der Verkäufer gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.

(2)    Werden Vermerke auf der Verpackung nicht befolgt, verfällt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung.

(3)    Der Käufer ist verpflichtet die Ware bei der Übernahme unverzüglich auf etwaige Mängel zu überprüfen.

(4)    Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich zu rügen, Fahrer sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt.

(5)    Bei sachlich gerechtfertigten Beanstandungen ist der Verkäufer zu Ersatzlieferungen oder Wertminderung berechtigt, aber nicht verpflichtet.

(6)    Gelieferte Ware ist von jeder Reklamation ausgeschlossen sofern sie be- oder verarbeitet wurde.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 (1)    Die von uns gelieferte Ware bleibt solange unser Eigentum bis der Käufer alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat.

(2)    Wird die von uns veräußerte Ware mit anderen Stoffen zu einer neuen Sache verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der Gesamtsache in Höhe der von uns gelieferten Ware.

(3)    Der Käufer darf die Ware im handelsüblichen Geschäftsverkehr veräußern, sie jedoch nicht an Dritte verpfänden oder sicherungsübereignen, anderweitig muß der Verkäufer unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt werden.

 

§ 7 Zahlung

(1)    Falls nicht anders vereinbart muß unsere Lieferung vor Ort bei dem Verkaufsfahrer in bar bezahlt werden.

(2)    Wir sind zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, sofern eine sofortige Bezahlung nicht gewährleistet wird.

(3)    Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, versteht sich der Kaufpreis ohne Abzug. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.

 

§ 8 Gerichtsstand, Sonstiges

 (1)    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin.

(2)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3)    Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung am nächsten kommt.